BGV D 27 – Notausgänge
§ 29 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Regalanlagen - ausgenommen im Notfall - nicht durch Notausgänge betreten werden können. Dies gilt nicht, sofern die Notausgänge entsprechend § 28 Abs.1 gesichert sind.
$ 28 Der Unternehmer darf Regal- und Kommissionierstapler in Schmalgängen nur einsetzen, wenn durch bauliche oder technische Maßnahmen dem gleichzeitigen Aufenthalt von Fußgängern in den Schmalgängen entgegengewirkt ist Notausgänge.
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BGV D 27 §29/30 - akustische und optische Alarmanzeige beim Durchschreiten
Fluchtdurchgänge im Schmalganglager sind in der Ausführung so abzusichern, dass ein unbeabsichtigtes oder zufälliges Durchschreiten verhindert wird. Bei Durchschreiten wird akustischer und optischer Alarm ausgelöst. Der Alarm muss mit dem Schlüsselschalter an der Pendeltür resetet werden.
Besonders bei dem Einsatz von mobilen Personenschutzsystemen im Schmalgang und im Hinblick darauf, dass das Personenschutzsystem nicht in der Lage ist, vorausschauend in die Quergänge zu detektieren und der notwendige Verzögerungsweg bei seitlichem Eintreten aus einem Quergang in das Schutzfeld nicht mehr vorhanden ist, sind dort weitere Maßnahmen zum Personenschutz zu treffen.